Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
für Beratungs- und Dienstleistungen der BRIT GmbH (im folgenden BRIT genannt); Fassung vom 01.05.2018
1. Geltungsbereich
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungsarbeiten sowie ähnlichen Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- "myDocuBox" ist ein Produkt der BRIT GmbH.
- Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellungen, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung schreiben zu lassen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber
- eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig ist.
- den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Programme, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.
- Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BRIT die Lieferung erschweren oder unmöglich machen ; hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von BRIT oder deren Unterlieferanten eintreten; hat BRIT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BRIT die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angegebener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei der Erstellung von Individualsoftware kann der Auftraggeber im Falle des Verzugs eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen.
- Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers von Individualsoftware voraus.
- Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
- Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit nichts anderes vereinbart wird.
- Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
- Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc.) verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
- Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger für die Erstellung der Programme benötigter Unterlagen durch den Auftraggeber oder wegen sonstiger vom Auftraggeber verursachter Umstände für BRIT ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Wege- oder Bearbeitungszeit, so wird dieser Aufwand vom Auftraggeber und den bei BRIT üblichen Sätzen vergütet. Gleiches gilt, soweit Mängel der von BRIT zu erbringenden Leistungen durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, insbesondere durch Fehler in Unterlagen oder Daten, die BRIT vom Auftraggeber für die Erstellung der Programme erhalten hat, verursacht sind.
- Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
- Bei der Erstellung von Software geht die Gefahr mit Abnahme über. Das gleiche gilt für eine Teilabnahme des erstellten Werkes.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für Software 6 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.
- Beanstandungen wegen Schlecht-, Falsch-, Minderleistungen sind BRIT unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Im Falle von verdeckten Mängeln sind diese sofort schriftlich nach Entdeckung anzuzeigen, ansonsten werden Gewährleistungsansprüche nicht anerkannt.
- Dem Auftraggeber von Software ist bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Softwarefehler, welche die vertragsgemäße Benutzung nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von BRIT je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt. BRIT übernimmt keine Gewähr dafür, daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Auftraggeber gewählten Kombinationen ausführbar sind und seinen Anforderungen entsprechen.
- Ansonsten beschränkt sich das Recht des Auftraggebers auf Nachbesserung innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Fertigstellung bzw. Übergabe der vereinbarten Leistung. Schlägt die Nachbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, kann der Auftraggeber hinsichtlich der mangelhaften Leistung nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im übrigen gilt Ziffer 7 (Haftung).
- Zugesicherte Eigenschaften sind als Zusicherung schriftlich ausdrücklich zu kennzeichnen.
- Leistungsbeschreibungen der Hersteller von Standard-Softwareprogrammen sind nicht als Zusicherung anzusehen.
- Bei nicht von BRIT erstellter Software wird bei Lieferung von Hardware durch BRIT für die ordnungsgemäße Funktion der Software keine Haftung übernommen.
- Bei von BRIT vermittelten aber nicht tatsächlich geleisteten Internet-Provider-Diensten wird bei deren fehlerhafter Funktion durch BRIT keine Haftung übernommen.
- Schadensersatzansprüche gegen BRIT sowie gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß wegen vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gesetzlich zwingend gehaftet wird. Für den Verlust von Daten übernimmt BRIT keine Haftung.
- Die erstellten Leistungen und Softwareprogramme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BRIT.
- Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
- Bei dem Verkauf von Standard-Software wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Es darf nur eine Kopie zum Zwecke der Sicherung erstellt werden, falls diese nicht mitgeliefert wird. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller.
- Bei der Erstellung von Individual-Software ist BRIT Urheber der erstellten Programme.
- Das Nutzungsrecht und dessen Umfang sowie das Verwertungsrecht von Individual-Software kann nur durch einen schriftlichen Lizenzvertrag übertragen werden. Die Überlassung des Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Soweit einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sind, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen sind diese so umzudeuten, daß der angestrebte wirtschaftliche Zweck möglichst erhalten bleibt. Dabei ist die Interessenslage zugrunde zu legen, wie sie durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellt werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster.
- Für die Beziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht.